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Modellflug? |
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geschrieben am: 14.06.2007 um 16:44 Uhr IP: gespeichert
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Moin moin - aus dem Endanflug eurer 07 ;)
Ich wundere mich ein wenig darüber, dass bei euch kein Modellflug gemacht wird.
Zum einen habt ihr ja Modelle in der Werkstatt hängen, zum anderen ist doch die Quote der Modellflieger unter den Privatpiloten doch recht hoch.
Hat es irgendwelche tiefergehenden Gründe?
greets, Nik
p.s.: lange Rede - kurzer Sinn: Ich würde gerne nen bisschen SAL/DLG (Schleudersegler... ähnlich HLG) bei euch fliegen.... |
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geschrieben am: 15.06.2007 um 09:18 Uhr IP: gespeichert
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Hallo,
interessieren würde mich das auch.
Auf jeden Fall müsste man aufpassen, ob nicht ein Modellflugverein in der Nähe ist - wegen Frequenzen.
Dann war/ist seit einiger Zeit im Gespräch, dass man für Modellflug auf Flugplätzen eine spezielle Genehmigung braucht. Was es damit genau auf sich hat, habe ich nicht weiter verfolgt.
Vielleicht weiss da jemand mehr.
Gruß
Bernd |
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geschrieben am: 15.06.2007 um 19:55 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Ihr Beiden,
der letzte Satz von Bernd beschreibt die Misere. Es braucht seit kurzem eine Genehmigung, wenn nur mal ein Taschentuch aus der Hosentasche herunterwedelt und als Modellfluggerät interpretiert werden könnte (zugegeben etwas überspitzt).
Diese Genehmigung ist sehr aufwändig mit div. Gutachten, etc. zu erwirken und natürlich mit unverschämten Gebühren.
Deshalb ist es (im Moment ) nicht möglich.
Unser Verband DAEC ist aber dabei, diese neue Regelung aufzulockern, zumindest für kleinere Modellflieger, wie Segelflugzeuge.
Wir schauen mal, was wir machen können, denn wenn gerade kein Flugbetrieb mit richtigen Fliegern statt findet, dann würde ich gerne auch mal den etwas leichteren ferngesteuerten Fliegern zuschauen.
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Gruß
Hartmut |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 16.06.2007 um 10:36 Uhr IP: gespeichert
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Hallo Hartmut,
danke für die Info - es ist also wie ich es befürchtet habe.
Meine momentanen Flieger wiegen zwischen 180g und 1300g und sind alle elektrisch. Da sind solche Genehmigungen sicherlich am leichtesten zu bekommen, da man meines Wissens nach Elektro und Segler bis 5kg mehr oder weniger überall fliegen darf. Wie sich das jetzt aber auf Flugplätzen verhält weiss ich nicht und bleibe solange lieber auf dem Boden.
Gruß
Bernd |
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geschrieben am: 16.06.2007 um 14:53 Uhr IP: gespeichert
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Zitat von: farmer Hallo Ihr Beiden,
der letzte Satz von Bernd beschreibt die Misere. Es braucht seit kurzem eine Genehmigung, wenn nur mal ein Taschentuch aus der Hosentasche herunterwedelt und als Modellfluggerät interpretiert werden könnte (zugegeben etwas überspitzt).
Diese Genehmigung ist sehr aufwändig mit div. Gutachten, etc. zu erwirken und natürlich mit unverschämten Gebühren.
Deshalb ist es (im Moment ) nicht möglich.
Unser Verband DAEC ist aber dabei, diese neue Regelung aufzulockern, zumindest für kleinere Modellflieger, wie Segelflugzeuge.
Wir schauen mal, was wir machen können, denn wenn gerade kein Flugbetrieb mit richtigen Fliegern statt findet, dann würde ich gerne auch mal den etwas leichteren ferngesteuerten Fliegern zuschauen.
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moin moin,
sollte die Genehmigung nicht durch das LBA ausgesprochen werden können?
Ich weiß zum Beispiel von meinem Verein (Für Bemannte Luftfahrt) dass es eine genehmigung von der Bezirksregierung gibt - und als Vereinsintere Auflage: "Nur nach Absprache mit dem diensthabenden Flugleiter".
Also ein O.K. aus Oldenburg zu bekommen - bei den Lüneburger Umständen - das stelle ich mir nicht als sooo schwer vor.
Zusätzlich macht es sicherlich Sinn, dass jeder einen Versicherungsnachweis erbringen muß.
greets, Nik |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 17.06.2007 um 20:47 Uhr IP: gespeichert
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Hallo,
Ich habe da mal was aus dem Internet kopiert und unten eingefügt, was die Problematik näher beschreibt. Es sind erhebliche Kosten für Gutachten und Ausgleichsflächen möglich.
Dagegen ist auch eine Petition im Laufen.
Aufgrund der aktuellen Regelung dürfen weder Kinderdrachen, Ballone noch Modellflugspielzeuge auf (Segel)Flugplätzen, auch nicht außerhalb der Betriebszeiten, benutzt werden. Zuwiderhandlungen sind mit Strafen bis zu 50.000 Euro belegt ...
Aus diesem Grund wurde Ende November folgende Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht:
Öffentliches Luftrecht: Modellflug auf Flugplätzen
Eingereicht durch: Joachim Zweiböhmer am Dienstag, 28. November 2006
Mit der Petition begehrt der Petent eine Änderung des § 16 LuftVO dahingehend, dass Modellflug auf Flugplätzen und im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung erlaubt sind.
Begründung:
Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf in Deutschland grundsätzlich keiner Erlaubnis. Für viele Flugsportvereine ist der Modellflug die Basis einer erfolgreichen Jugendarbeit. Weiterhin wird Modellflug auf Flugplätzen, auch durch die Mitglieder der ansässigen Vereine betrieben.
Aufgrund der aktuellen Regelung dürfen weder Kinderdrachen, Ballone noch Modellflugspielzeuge auf (Segel)Flugplätzen, auch nicht außerhalb der Betriebszeiten, benutzt werden. Zuwiderhandlungen sind mit Strafen bis zu 50.000 Euro belegt.
Mit dem §16 LuftVO ist Modellflug auf Flugplätzen generell erlaubnis-/beantragungspflichtig. Die Erlaubnis/Zustimmung der Luftfahrtbehörde ist gebührenpflichtig und zieht weitere, erhebliche Kosten für Gutachten und pauschale Naturschutzausgleichszahlungen nach sich.
Das jetzige Verfahren ist bürokratisch, teuer und hat keinen erkennbaren Nutzen. Es ist nicht artikuliert, warum der Flugbetrieb langfristig und aus der Entfernung von einer Behörde begutachtet werden soll, wenn diese Beurteilung auch aktuell und vor Ort von der jeweiligen Luftaufsicht oder der Flugleitung vorgenommen und so schnell aktuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.
Die Luftaufsichtsstelle oder die Flugleitung vor Ort kann den Flugbetrieb überschauen und hat somit Überblick über das Gelände. In dieser Funktion kann vor Ort entschieden werden, Modellflug zu gestatten oder zu untersagen. Mit der angeregten Änderung können auch gefährdende Handlungen, z. B. Drachen im Endanflug, untersagt werden.
Außerhalb der Betriebszeit (wenn der Flugplatz wieder eine Wiese ist) soll auf Flugplätzen die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Modellflug ausreichend sein, da sich das Gelände dann in nichts von den Gebieten unterscheidet, auf denen Modellflug grundsätzlich erlaubt ist.
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Gruß
Hartmut |
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geschrieben am: 26.06.2007 um 14:11 Uhr IP: gespeichert
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Hallo nochmals!
also nach einem gespräch mit dem LBA sieht es so aus: generell funktioniert alles genau wie vorher.
der einzige unterschied ist, dass jetzt eine "allgemeine aufstiegserlaubnis" beantragt werden muß. dies ist laut dem LBA eine formsache - und kostet (laut einem bekannten, der eine solche vorige woche beantragt hat) 150 euro.
desweiteren muß es eine haftpflichtversicherung geben - welche es zu wirklich humanen preisen beim DMFV gibt.
im grunde ist alles beim alten, man muß nur einen zettel für 150 euro mehr abheften. denn eine versicherung sollte man als modellflieger eh haben.
greets, Nik
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EDIT: entschuldigung bitte: die gebühr beträgt 130 - und nicht 150 euro..... |
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TopZuletzt geändert am: 27.06.2007 um 13:29 Uhr von Nik
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| "Autor" |
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geschrieben am: 29.06.2007 um 07:04 Uhr IP: gespeichert
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Na, dann werden wir uns da mal drum kümmern.
Wäre ja schön, wenn die von mir zitierte Bürokratie nicht zum Tragen gekommen ist.
Aber ein bisschen Geduld, Mühlen mahlen im Verein gaaaaanz langsaaaam..
Ich werde es aber verfolgen. |
Gruß
Hartmut |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 29.06.2007 um 23:37 Uhr IP: gespeichert
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das wäre halt der traum... 3 minuten zu fuß - und schön nen paar sal starts machen ;)
bevor jemand fragt:
kein motor, schleudersegler. also fast lautlos.
sieht dann so aus(zeitlupenvideos): Link
greets, Nik |
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| "Autor" |
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geschrieben am: 20.10.2007 um 07:59 Uhr IP: gespeichert
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Hallo,
gibt es eigentlich inzwischen was neues aus der Modellflugecke??
Gruß
Bernd |
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