Ultraleicht-Ausbildung

Der Luftsportverein Lüneburg bietet die Ausbildung zum UL-Piloten an. Unsere ehrenamtlich arbeitenden Fluglehrer vermitteln das nötige Wissen und Können, um die Sportpilotenlizenz zu erwerben. 

Hier ein paar Hinweise für Interessierte:

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Mindestalter: 17 Jahre (min. 16 Jahre zu Beginn der Ausbildung)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Nachweis über Kursteilnahme für Lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Führerscheinkopie bei Ausstellung nach 1969
  • Kopie des PersonalausweisesC42 4
  • 2 Passfotos


Was darf ich alles Fliegen?

Die Sportpilotenlizenz berechtigt zum Führen von Luftsportgeräten, die ein maximales Abfluggewicht von 472,5kg nicht überschreiten dürfen.

Unterschieden wird zwischen:

  • Motorschirmen
  • Tragschraubern (Gyrocopter)
  • gewichtskraftgesteuerten UL (Drachen, Trikes) 
  • aerodynamisch gesteurten UL

Aufgrund des maximalen Startgewicht von 472,5kg  sind die Ultraleichtflugzeuge für maximal 2 Personen zugelassen. Um aber nach der bestandenen Prüfung einen Passagier mitnehmen zu dürfen, wird zusätzlich eine Passagierflugberechtigung verlangt.

Hierfür müssen insgesamt 5 Überlandflüge ( 3 x 50 km, 2 x 200 km mit Fluglehrer) absolviert werden. Der letzte 200 km Überlandflug kann der Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer sein.