Ultraleicht-Ausbildung
Der Luftsportverein Lüneburg bietet die Ausbildung zum UL-Piloten an. Unsere ehrenamtlich arbeitenden Fluglehrer vermitteln das nötige Wissen und Können, um die Sportpilotenlizenz zu erwerben.
Hier ein paar Hinweise für Interessierte:
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Mindestalter: 17 Jahre (min. 16 Jahre zu Beginn der Ausbildung)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart N)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Nachweis über Kursteilnahme für Lebensrettende Sofortmaßnahmen oder Führerscheinkopie bei Ausstellung nach 1969
- Kopie des Personalausweises

- 2 Passfotos
Was darf ich alles Fliegen?
Die Sportpilotenlizenz berechtigt zum Führen von Luftsportgeräten, die ein maximales Abfluggewicht von 472,5kg nicht überschreiten dürfen.
Unterschieden wird zwischen:
- Motorschirmen
- Tragschraubern (Gyrocopter)
- gewichtskraftgesteuerten UL (Drachen, Trikes)
- aerodynamisch gesteurten UL
Aufgrund des maximalen Startgewicht von 472,5kg sind die Ultraleichtflugzeuge für maximal 2 Personen zugelassen. Um aber nach der bestandenen Prüfung einen Passagier mitnehmen zu dürfen, wird zusätzlich eine Passagierflugberechtigung verlangt.
Hierfür müssen insgesamt 5 Überlandflüge ( 3 x 50 km, 2 x 200 km mit Fluglehrer) absolviert werden. Der letzte 200 km Überlandflug kann der Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer sein.

